Betreiber in der Pflicht:
Brandschutztüren müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden

Brandschutztüren sind im Fall der Fälle lebensrettend. Um ihre schützende Funktion zuverlässig zu erfüllen, müssen sie jedoch nach dem Einbau kontinuierlich geprüft und gewartet werden. Eine Verpflichtung, für deren Einhaltung der Betreiber der baulichen Anlage verantwortlich ist.

Warum müssen Brandschutztüren gewartet werden?

Über die Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren entscheiden nicht nur deren Herstellung und Einbau, sondern ebenso deren Nutzung, Umgebungseinflüsse und vieles mehr. Da diese Faktoren individuell sind, obliegt die Prüfung und Wartung den Betreibern der Türen. Zu warten und auf einwandfreie Funktion zu überprüfen sind insbesondere die Beschläge, also Drücker, Schlösser, OTS, E-Öffner, etc.

Welche Vorgaben sind relevant?

Die Pflicht der Betreiber zur Instandhaltung ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Befinden sich die Brandschutztüren an Arbeitsplätzen, greifen zusätzlich die Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Weitere Vorgaben können von Bedeutung sein und resultieren zum Beispiel aus der DIN EN 16034, DIN 4102-5, DIN 14677, den Unfallverhütungsvorschriften, den DIBt-Richtlinien oder dem Prüfzeugnis des Herstellers.

Warum sind Prüfung und Wartung sinnvoll?

Wartungen sind nicht nur Pflicht, sondern auch für den Betreiber vorteilhaft. Sie sichern die Funktionsfähigkeit der Türen, beugen Ausfällen der Bauteile vor und verlängern deren Lebenszyklus. Zudem lassen sich durch das frühzeitige Erkennen von Fehlern spätere umfangreichere Reparaturen verhindern.

Wer prüft und wartet?

Brandschutztüren sollten vom Betreiber in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die kleineren Checks zwischendurch können ohne spezielle Kenntnisse durchgeführt werden. Umfassendere sicherheitstechnische Prüfungen und Wartungen erfordern Spezialisten, zum Beispiel Sachkundige mit entsprechendem Kompetenznachweis wie der Befähigung nach ASR A1.7.

Welche Prüf- und Wartungsfristen gelten?

Die Prüf- und Wartungsfristen sind nicht allgemeinverbindlich festgelegt. Es gelten zum Beispiel Anforderungen aus dem Baurecht der Länder und Prüfanforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Hinweise lassen sich auch dem Zulassungsbescheid der jeweiligen Brandschutztür sowie dem Abschnitt 6 „Wartungshinweise“ der Montageanleitung von Nordemann entnehmen. In der Regel muss eine Brandschutztür mindestens einmal jährlich gewartet werden, bei starker Nutzung und höherer Belastung auch öfter.